Baum-Begutachtung
Jeder Baum und jedes Problem bedarf einer individuellen Lösung, ein Überblick über den tatsächlichen Arbeitsaufwand des Eingriffes ist die Voraussetzung für ein faires Angebot an unsere Kunden, dazu gehören:
Damit ist das Beschneiden, in Form schneiden und auch Einkürzen von Baumkronen gemeint.
Das absterbende oder abgestorbene Astholz (Totholz) wird aus dem gesamten Kronenbereich des Baumes entfernt.
Lichtraumprofilschnitt
Freischneiden von sog. „Lichtraumprofilen“ z.B. bei Einfahrten, Straßenkreuzungen und –mündungen, an Straßen, Wegen und in Gärten, sowie die Entfernung von Ästen und Kronenteilen, die die Verkehrssicherheit bzw. die Begehbarkeit einschränken. Die Höhe und Breite und allgemeine Ausgestaltung des Lichtraumprofils an Bäumen ist verkehrsrechtlich vorgeschrieben und soll dafür sorgen, dass sowohl Fußgänger auf Gehwegen, als auch insbesondere Einsatzfahrzeuge wie Feuerwehr oder Müllabfuhr auf Straßen im Verkehrsbetrieb keine Beeinträchtigung durch die Bäume erfahren.
Der Baumeigentümer ist gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Baum nicht in das Lichtraumprofil von Straßen und Gehwegen hinein wächst.
Baumfällungen
Ist es erforderlich einen Baum zu fällen, können wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten des Fällens – je nach der Umgebung – anbieten:
Beräumung von Baugrundstücken
Vorbereitung von Baufeldern durch Baumfällungen, Beräumung der Fläche und Stubbenziehen oder -fräsen.
Nacharbeiten
Auch die Nachfolgearbeiten nach Baumschnitt oder Baumfällung übernehmen wir gerne auf Ihren Wunsch: