Baumschutzverordnungen

Die meisten Gemeinden und Städte haben ihre eigene Baumschutzverordnung, auch Baumschutzsatzung genannt, erlassen. In dieser wird festgelegt welche Bäume die Gemeinde für schützenswert erachtet. Geschützte Bäume können erst nach schriftlicher Genehmigung durch das zuständige Grünflächenamt ( untere Naturschutzbehörde ) gefällt oder stärker eingekürzt werden. Dies wiederum darf nur innerhalb der Fallsaison  vom 01. Oktober bis (ausschließlich) 01. März erfolgen. Dieser Zeitraum wird durch das Bundesnaturschutzgesetz zum Brut- und Setzschutz von Vögeln definiert und gilt daher bundesweit für alle Städte und Gemeinden.

Bei Umsturz gefährdeten Bäumen oder Bauvorhaben sind allerdings auch Fällungen ausserhalb dieses Zeitraumes möglich. Sie bedürfen dann aber zusätzlich zur normalen Fällgenehmigung noch eine Ausnahmegenehmigung.

 

Da wir wissen, dass die Einhaltung des Baumschutzes nicht nur für uns, sondern auch für unsere Kunden von großer Bedeutung ist, haben wir die verschiedenen Baumschutzverordnungen der Gemeinden unseres Einzugsgebietes für Sie kurz zusammengefasst.

 

Für genauere Informationen können Sie unter den angeführten Links in den einzelnen Baumschutzsatzungen selbst noch einmal nachlesen.

 

Baumschutzsatzung Falkensee

www.falkensee.de

 

Baumschutzsatzung Berlin

www.stadtentwicklung.berlin.de

 

Baumschutzsatzung Potsdam

www.potsdam.de

 

Baumschutzsatzung Potsdam-Mittelmark

www.potsdam-mittelmark.de

 

Baumschutzsatzung Dallgow-Döberitz

www.dallgow.de

 

Baumschutzsatzung Schönwalde-Glien

www.schoenwalde-glien.active-city.net

 

Baumschutzsatzung Brieselang

www.gemeindebrieselang.de

 

Baumschutzsatzung Landkreis Havelland

www.havelland.de