Bei der Totholzbeseitigung werden tote und gebrochene Äste ab Schwachaststärke ( ab 3 cm Schnittdurchmesser ) entfernt.
Um die Verkehrssicherheit und den Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollte abhängig von Alter, Größe und Standort des Baumes, entweder
jährlich, spätestens jedoch alle drei Jahre eine Totholzentnahme durchgeführt werden.