Möchten Sie einen durch die Baumschutzverordnung geschützen Baum fällen lassen, müssen Sie sich zunächst beim Grünflächenamt (ihrer Stadt , Gemeinde oder Ihres Bezirks) eine
Baumfällgenehmigung einholen.
Wir haben für unser Einzugsgebiet, die dafür vorgesehenen Formulare unten verlinkt.
Bedenken Sie bitte, dass die Fällsaison auf den Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar beschränkt ist und die Ämter dementsprechend in dieser Zeit besonders viel zu tun haben.
Wenn möglich, reichen Sie den Antrag bereits in den Frühlings- bzw. Sommermonaten ein.
Bei Bauvorhaben oder besonders gefährdeten Bäumen gibt es auch die Möglichkeit Bäume während der Vegetationsperiode zu fällen. Dann benötigen Sie allerdings zur Fällgenehmigung
noch eine Außnahmegenehmigung.